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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20   

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https://dejure.org/2021,46943
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20 (https://dejure.org/2021,46943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2021 - L 17 U 34/20 (https://dejure.org/2021,46943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2021 - L 17 U 34/20 (https://dejure.org/2021,46943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den Versicherungsschutz von Schülern allgemeinbildender Schulen im Hinblick auf die Betroffenheit des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule - hier im Falle der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf alle Verrichtungen, die in einem sachlichen oder inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen oder wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSG, Urteil vom 27.01.1976 - 8 RU 114/75; BSG Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 5/88 - Urteil vom 25.01.1979 - 8a RU 54/78 -), vielmehr muss als weitere Voraussetzung der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule betroffen sein (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).

    Außerhalb dieses Verantwortungsbereichs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz auch bei Verrichtungen, die wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind und ihm deshalb an sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen wären (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).

    Eine "Besuch der Schule", wie ihn § 2 Abs. 1 Nr. 8 b Alt 1 SGB VII tatbestandlich voraussetzt, muss nicht ausschließlich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände stattfinden, sondern es kann auch dann Versicherungsschutz in der Schülerunfallversicherung bestehen, wenn der räumlich-zeitliche Zusammenhang (z.B. bei Klassenfahrten, Museums- und Theaterbesuchen ggf. außerhalb der Unterrichtszeit) oder wirksame schulische Aufsichtsmaßnahmen (z.B. bei Schülerbetriebspraktika im In- oder Ausland; Tätigkeiten in der Schülermitverwaltung) weitgehend gelockert sind (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).

    Der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule ist regelmäßig gegeben, wenn eine Veranstaltung in den konkret geltenden Lehrplan aufgenommen worden ist (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 8/16 R

    Schüler sind bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten unfallversichert

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang mit dem Schulbesuch, durch ihn bedingt und in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallend), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 23.02.2018 - B 2 U 8/16 R - zum Zusammenhang mit Schulbesuch vgl. BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 2 RU 22/89 - BSG Urteil vom 27.11.1980 - 8 a RU 84/79 - Bayerisches LSG, Urteil vom 31.07.2001 - L 3 U 47/01 -).Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt, dass die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen, im Grad des Vollbeweises, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, feststehen müssen.

    (so BSG, Urteil vom 23.01.2018 - B 2 U 8/16 R -).

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang mit dem Schulbesuch, durch ihn bedingt und in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallend), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 23.02.2018 - B 2 U 8/16 R - zum Zusammenhang mit Schulbesuch vgl. BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 2 RU 22/89 - BSG Urteil vom 27.11.1980 - 8 a RU 84/79 - Bayerisches LSG, Urteil vom 31.07.2001 - L 3 U 47/01 -).Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt, dass die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen, im Grad des Vollbeweises, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, feststehen müssen.

    Unterstützt die Schule mit Rat und Tat ihrer Lehrer lediglich Freizeitveranstaltungen ihrer Schüler, besteht nicht allein wegen der Teilnahme eines oder mehrerer Erzieher an der Veranstaltung Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 25.01.1990 - 2 RU 22/89 -).

  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 54/78

    Unfallversicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Fehlende Genehmigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf alle Verrichtungen, die in einem sachlichen oder inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen oder wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSG, Urteil vom 27.01.1976 - 8 RU 114/75; BSG Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 5/88 - Urteil vom 25.01.1979 - 8a RU 54/78 -), vielmehr muss als weitere Voraussetzung der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule betroffen sein (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).

    So wurden objektiv hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer Schulveranstaltung etwa in einem Fall angenommen, wo ein in der Schule und auf Briefpapier der Schule angekündigter Ferienaufenthalt als "Skilehrgang" gekennzeichnet und zudem eine Anrechnung auf die Zensuren in Leibesübungen vorgesehen war (so BSG, Urteil vom 23.06.1977 - 2 RU 25/77 - fortgeführt von BSG, Urteil vom 25.01.1979 - 8a RU 54/78 -).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der kausalen Zusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. nur BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R -).
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 15/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Veranstaltung im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule stattfand, die Schule also zumindest organisatorische Mitverantwortung für die Teilnahme an der Veranstaltung trug und sich die Tätigkeit der Schule nicht auf eine reine Unterstützungsleistung beschränkte (BSG Urteil vom 27.11.2018 - B 2 U 15/17 R -).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Dem Versicherungsschutz unterliegen in erster Linie Betätigungen während des Unterrichts, in den dazwischen liegenden Pausen und solche im Rahmen sogenannter Schulveranstaltungen (BSG, Urt. v. 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R -).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Der Versicherungsschutz ist insoweit enger als er etwa in der gewerblichen Unfallversicherung ist (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - L 3 U 62/13

    Unfallversicherung bei schulischer Rockparty

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Entscheidend ist dabei das Gesamtbild der Veranstaltung unter Berücksichtigung ihrer Planung, Ankündigung und Durchführung (BSG, Urteil vom 04.12.1991 - 2 RU 79/90 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2015 - L 3 U 62/13 -).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 114/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf alle Verrichtungen, die in einem sachlichen oder inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen oder wesentlich durch den Schulbesuch bedingt sind (BSG, Urteil vom 27.01.1976 - 8 RU 114/75; BSG Urteil vom 30.05.1988 - 2 RU 5/88 - Urteil vom 25.01.1979 - 8a RU 54/78 -), vielmehr muss als weitere Voraussetzung der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule betroffen sein (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 3/18 R -).
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 79/90

    Hausaufgabenhilfe - Allgemeinbildende Schule - Wegeunfall

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2020 - L 17 U 43/19
  • LSG Bayern, 31.07.2001 - L 3 U 47/01

    Anerkennung und die Entschädigung des Ski-Unfalls

  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 5/88
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79
  • BSG, 24.03.1987 - 2 BU 12/87
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2023 - L 4 U 535/17
    Lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Einwirkung und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des die Feststellung der BK begehrenden Versicherten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.08.2021 - L 17 U 34/20 -, Rn. 40, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2022 - L 4 U 535/17
    Lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen der beruflichen Einwirkung und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des die Feststellung der BK begehrenden Versicherten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.08.2021 - L 17 U 34/20 -, Rn. 40, juris).
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